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Löschunterweisung
Wir bieten Feuerlöscher-Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter an. Hierzu kommt ein
Brandsimulator/Löschtrainer zum EInsatz. Diese Schulungen finden auf unserem Betriebgelände
statt. Sollten es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, kann die Unterweisung auf Wunsch auch
bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Unser Löschtrainer simuliert Papierkorbbrände, Flächen- und
Flüssigkeitsbrände.
Zum Einsatz kommen spezielle Übungsfeuerlöschgeräte die mit Wasser
gefüllt sind, daher entstehen keinerlei Verunreinigungen auf Ihrem Gelände.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Personal zum Brandschutz in
regelmäßigen Abständen zu schulen.
“Eine ausreichende Anzahl von Personen ist mit der Handhabung von
Feuerlöschern zu unterweisen”
- so die Forderung im Arbeitsschutzgesetz § 12,
in der VBG 1 §§ 7, 43, in der VBG 125 § 5,
in der BGR 133 und in der VdS 2001.
Überall dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich,
in regelmäßigen Zeitabständen praktische Löschübungen abzuhalten.
Diese praktischen Löschübungen müssen den Ausbildungseffekt sichern,
dürfen jedoch die Umwelt nicht belasten.
Mitarbeiter müssen regelmäßig im Umgang mit Feuerlöschgeräten geschult werden.
Arbeitsschutzgesetz § 10 und § 12, der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6,
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5, ASR A2.2, Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 §4 + §22,
Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3, Betriebssicherheitsverordnung §9 Punkt 2, Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen:
ARS 12/1.2 Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2